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Pflegegrad 1 - geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punkte­systems. Dazu werden in den sechs Bereichen

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.

Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 vor.

Quelle:
MDS - Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punkte­systems. Dazu werden in den sechs Bereichen

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.

Bei 27 bis unter 47,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 2 vor.

Quelle:
MDS - Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punkte­systems. Dazu werden in den sechs Bereichen

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.

Bei 47,5 bis unter 70 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3 vor.

Quelle:
MDS - Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punkte­systems. Dazu werden in den sechs Bereichen

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.

Bei 70 bis unter 90 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 vor.

Quelle:
MDS - Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punkte­systems. Dazu werden in den sechs Bereichen

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.

Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.

Bei 90 bis 100 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 5 vor.

Quelle:
MDS - Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

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